Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die dem Beschuldigten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, als unbegründet verworfen.
I.
1. Die Staatsanwaltschaft Verden wirft dem Beschuldigten mit Antragsschrift vom 19. September 2022 vor, im nicht auszuschließenden Zustand der Schuldunfähigkeit in der Zeit vom 2. September 2021 bis zum 31. Dezember 2021 in B. F. und O. durch drei rechtswidrige Taten
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