OLG Koblenz - Beschluss vom 09.07.2014
2 OLG 3 Ss 198/13
Normen:
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2;
Fundstellen:
NStZ-RR 2014, 5
Vorinstanzen:
LG Mainz, vom 04.09.2013

Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.07.2014 - Aktenzeichen 2 OLG 3 Ss 198/13

DRsp Nr. 2014/13655

Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

Zum subjektiven Tatbestand bei einer Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gehören Ausführungen dazu, inwieweit der Täter diejenigen Umstände erkannt hat, die zu der allgemeinen Gefährlichkeit für das Leben des Opfers in dieser konkreten Situation führen. Eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt 2 StGB kommt nicht in Betracht, wenn das Opfer zwar mit einem beschuhten Fuß getreten wurde, die Verletzungen aber allein deshalb entstanden sind, weil das Opfer auf den Asphalt aufgeschlagen ist.

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Mainz vom 4. September 2013 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Mainz zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2;

Gründe

I.