Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 1. Oktober 2021 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben
a)in den Fällen II.3 bis II.5 der Urteilsgründe sowie
b)im Strafausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
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