Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 13.12.2017 -
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 14.250,00 € festgesetzt.
I.
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