BGH vom 15.01.1986
2 StR 630/85
Normen:
StPO § 25 ;
Fundstellen:
NStZ 1987, 19
StV 1986, 281

BGH - 15.01.1986 (2 StR 630/85) - DRsp Nr. 1994/4372

BGH, vom 15.01.1986 - Aktenzeichen 2 StR 630/85

DRsp Nr. 1994/4372

Ergibt sich während der Dauer einer Zeugenvernehmung ein Umstand, der die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründet, kann die Vernehmung des Zeugen zu dem gerade behandelten Einzelthema zu Ende geführt werden, ohne daß die Befürchtung bestünde, ein Ablehnungsantrag kann durch die hierdurch bedingte kurze zeitliche Verschiebung wegen Verspätung als unzulässig verworfen werden.

Normenkette:

StPO § 25 ;
Fundstellen
NStZ 1987, 19
StV 1986, 281