BGH - Beschluß vom 09.08.1988 (4 StR 222/88) - DRsp Nr. 1992/2350
BGH, Beschluß vom 09.08.1988 - Aktenzeichen 4 StR 222/88
DRsp Nr. 1992/2350
b. Richterablehnung wegen begründeter Besorgnis der Befangenheit(b) im Falle eines Richters, der einen das Vertrauen des Angeklagten genießenden (Pflicht-)Verteidiger wegen unvorschriftsmäßiger Kleidung von der Pflichtverteidigung entbunden hat;
Normenkette:
StPO § 24 Abs.2;
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