BGH - Beschluß vom 09.10.1981 (2 ARs 293/81) - DRsp Nr. 1996/21538
BGH, Beschluß vom 09.10.1981 - Aktenzeichen 2 ARs 293/81
DRsp Nr. 1996/21538
»Für die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern ist es ohne Bedeutung, ob eine Ersatzfreiheitsstrafe oder eine andere Freiheitsstrafe vollstreckt wird.«