Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler aufgedeckt, durch den der Angeklagte im Ergebnis benachteiligt wäre. Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts in dessen Verwerfungsantrag bemerkt der Senat:
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|