»Der BeschwF. [Angekl.] ist der Auffassung, der in der Hauptverhandlung verlesene Anklagesatz enthalte der Sache nach das wesentliche Ermittlungsergebnis, seine Verlesung habe daher gegen §
Der Revision ist zuzugeben, daß der Anklagesatz ungewöhnlich viele Einzelheiten des Tatgeschehens .. und zudem an einigen Stellen Beweiswürdigung enthält; jedenfalls letzteres überschreitet den von §
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