A.1. Das Landgericht hat die Angeklagten M, L und K durch Urteil vom 29. Dezember 1981 wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue und wegen Steuerhinterziehung verurteilt, und zwar den Angeklagten M zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 300 DM sowie die Angeklagten L und K zu Gesamtfreiheitsstrafen von je einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte M bildete zusammen mit dem anderweit verfolgten W den Vorstand der S -Bank AG, die Angeklagten L und K waren Direktorinnen dieser Bank. Das Landgericht nimmt an, daß M 438. 950 DM, L 355. 907 DM und K 300. 000 DM zu Lasten der S -Bank AG veruntreut und die Beträge in ihren Einkommensteuererklärungen verschwiegen haben.
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