Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Raubes mit Todesfolge (Fall II. 1) und wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall II. 2) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt und diese auf Fall II. 1 beschränkt. Sie macht die Verletzung formellen und sachlichen Rechts geltend und erstrebt die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub. Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
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