I. Die Antragstellerin ist Deutsche, ihr am 18. Juni 1992 verstorbener geschiedener Ehemann war Grieche. Ihre am 15. September 1963 in Griechenland geschlossene Ehe wurde durch Verbundurteil des Amtsgerichts G. vom 4. Mai 1979, rechtskräftig seit 12. Juni 1979, geschieden. Unter Bezugnahme auf eine in der Literatur vertretene Meinung schloß das Amtsgericht einen Versorgungsausgleich wegen der ausländischen Staatsangehörigkeit des Ehemannes aus.
Mit am 14. August 1992 beim Amtsgericht eingegangenem Antrag begehrt die Antragstellerin gemäß §
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