Das Amtsgericht Hameln führt für die Betroffene ein Betreuungsverfahren.
Im Hinblick darauf, daß die Betroffene seit 10.2.1994 in Bad Wörishofen lebt, will das Amtsgericht Hameln das Verfahren an das Amtsgericht Memmingen abgeben.
Da dieses zur Übernahme nicht bereit ist, hatte das Amtsgericht Hameln den Vorgang dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Entscheidung über die Abgabe vorgelegt. Mit Beschluß vom 18.8.1995 hat der Senat jedoch eine Entscheidung des Abgabestreits mit der Begründung abgelehnt, hierfür sei derzeit insbesondere deshalb kein Raum, weil über den Antrag der Betroffenen auf Aufhebung der Betreuung noch nicht entschieden sei. Gegen diesen Beschluß wendet sich das Amtsgericht Hameln im Wege der Gegenvorstellung.
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