Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 5.12.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Der Verfahrenswert wird auf 5000 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Anerkennung der in Gambia am 9. November 2017 ausgesprochenen Adoption des Kindes ... durch die Beschwerdeführerin.
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