I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 9. März 2020 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten.
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