Der angefochtene Beschluss und das Verfahren werden aufgehoben und an das Gericht des ersten Rechtszuges - auch zur Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens - zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 4.000 €
I.
Die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens streiten über die Notwendigkeit der Bestellung einer Ergänzungspflegschaft für das betroffene Kind für ein vom Kindesvater betriebenes Vaterschaftsanfechtungsverfahren.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|