Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Michelstadt vom 15.05.2013 wird verworfen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 3.000,00 Euro.
Die gem. §
I.
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