Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10.01.2014 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.655,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2012 zu zahlen.
2.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
3. II. III. IV. V.
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