Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg - Nachlassgericht - vom 8.6.2021 abgeändert.
Dem Nachlasspfleger Herrn Rechtsanwalt G.J. wird für seine Tätigkeit in der Zeit vom 23.8.2017 bis 11.4.2018 eine Vergütung aus dem Nachlass von J.C. in Höhe von
3.190,50 € zzgl. Umsatzsteuer
festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 2) 60%, die Beteiligte zu 1) 40% zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.110 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung des Beteiligten zu 2) als Nachlasspfleger.
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