I.
Die Parteien sind seit dem 25. Juli 2006 rechtskräftig geschieden.
Für ihre am 10. Oktober 2007 eingegangene und mit einem Prozesskostenhilfegesuch verbundene Klage, mit dem sie den Beklagten im Wege der Stufenklage auf Unterhaltsleistungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigte, hat das Amtsgericht - Familiengericht - der Klägerin mit Beschluss vom 12. November 2007 für die Auskunftsstufe Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bewilligt (Bl. 8 d.A.).
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