Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 21.08.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Blomberg vom 08.08.2023 abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Kürzung der laufenden Versorgung des Antragstellers bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Präsidentin der U., PersNr. N01, wird in Höhe von 273,89 € im Monat mit Wirkung ab dem 01.07.2023 ausgesetzt.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 1.261,00 € festgesetzt.
I.
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