Die Beschwerde der Antragstellerin vom 02.07.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesbaden vom 01.11.2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.500,- Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten, sie deutsche, er libyscher Staatsangehöriger, beide islamischen Glaubens und wohnhaft in Deutschland, streiten darum, ob die Antragstellerin gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Bezahlung einer Pilgerreise nach Mekka hat.
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