Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 12. März 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit steht die Aufhebung der vorläufigen Bewilligung und die endgültige Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
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