Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 06.07.2021 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cottbus wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird auf 1.650 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Mit am 06.07.2021 verkündeten Beschluss hat das Amtsgericht den Antrag der Antragstellerin, den Antragsgegner zu verpflichten, an sie Versorgungsbezüge aus abgetretenem Recht für den Monat August 2018 in Höhe von 1.650 € zu zahlen, abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin vom 10.08.2021, mit der sie ihr erstinstanzliches Begehren weiter verfolgt.
Die Beschwerde ist gemäß §§
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