Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Biedenkopf vom 19.2.2018 dahingehend abgeändert, dass der Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen wird.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 17.300 Euro.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners. Sie begehrt Schadensersatz, nachdem der Antragsgegner das Guthaben eines auf ihren Namen eingerichteten Sparbuchs abgehoben hatte.
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