1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 21.02.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 07.02.2022 -
2. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
1. Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsgegner gegen die im Versorgungsausgleichsverfahren erfolgte Auferlegung eines Zwangsgeldes.
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