Die gemäß §
Da der Beklagte dem Klagebegehren der Klägerin durch Abgabe der notariellen Zustimmungserklärung am 28. März 1995 entsprochen hat und die Parteien daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, war nur noch über die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung der Grundsätze des §
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|