Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lübben vom 29. April 2009 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
I. Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die - seit dem Jahre 2003 geschiedenen - Eltern (unter anderem) der am .... Januar 1994 geborenen W... B... und des am .... Dezember 1995 geborenen R... B....
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