Auskunftsanspruch über den Bestand des Endvermögens
BGH, Beschluß vom 14.07.1965 - Aktenzeichen IV ZR 216/64
DRsp Nr. 1994/6094
Auskunftsanspruch über den Bestand des Endvermögens
Die Verpflichtung eines Ehegatten zur Auskunft über den Bestand seines Endvermögens nach Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hängt nicht davon ab, ob der auskunftspflichtige Ehegatte nach § 1381BGB die Erfüllung der Ausgleichsforderung verweigern kann.