Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen (§
Die zulässige Berufung ist unbegründet; denn - wie das Landgericht im Ergebnis zu Recht ausgeführt hat - hat die Klägerin gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs betreffend das Grundstück Z.Straße 30 in B im Wege der einstweiligen Verfügung nach §
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