Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 7. Februar 2017 abgeändert:
Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.720 € festgesetzt.
I.
Auf den am 21. Februar 2011 (Bl. 18) zugestellten Antrag hat das Amtsgericht die am 16. Juli 1998 geschlossene Ehe der Beteiligten durch Beschluss vom 19. Juli 2011 (Bl. 55 ff.) geschieden. Das Verfahren zum Versorgungsausgleich hat es seinerzeit abgetrennt (Bl. 53).
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