OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.10.2008 II-8 WF 150/08
Normen:
ZPO § 91 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 535
OLGReport-Düsseldorf 2009, 451
Vorinstanzen:
AG Mülheim an der Ruhr - - 21.07.2008,
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer Bewertung nach § 91 ZPO und bei Ankündigung eines Rechtsmittels
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2008 - Aktenzeichen II-8 WF 150/08
DRsp Nr. 2008/21357
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer Bewertung nach § 91ZPO und bei Ankündigung eines Rechtsmittels
Im Rahmen einer Bewertung nach § 91ZPO darf der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt zur Vertretung im Rechtsmittelverfahren beauftragen, sobald das Rechtsmittel eingelegt ist; dies gilt ebenfalls für eine zuvor vor dem Hintergrund einer angekündigten Rechtsmitteleinlegung erfolgte Beauftragung jedenfalls dann, wenn das Rechtsmittel in der Folge tatsächlich eingelegt wird.
Normenkette:
ZPO § 91 ;
Entscheidungsgründe:
I.
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