Auf die Beschwerde der Mutter und die Anschlussbeschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Liebenwerda vom 19.07.2018 (Az.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft die teilweise Entziehung der elterlichen Sorge.
Die Beteiligte zu 1. und der Beteiligte zu 2. sind die getrennt lebenden Eltern des am ... 2012 (nichtehelich) geborenen Kindes ... . Sie haben Sorgeerklärungen nach §
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