1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Zwickau vom 6. Februar 2009 wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
I. Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen (§
Ergänzend gilt:
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|