Zum zuständigen Gericht wird das Amtsgericht - Familiengericht - Zehdenick bestimmt.
1. Die Kindeseltern streiten über das Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht für das betroffene Kind D... G.... Das betroffene Kind ist nichtehelich geboren, eine Sorgerechtserklärung gemäß §
Mit Antrag vom 12. Dezember 2007 hat der Vater den Entzug der elterlichen Sorge zu Lasten der Kindesmutter und die Übertragung der elterlichen Sorge zu seinen Gunsten beantragt. Nach Anhörung des Kindesvaters hat sich das Amtsgericht Zehdenick mit Beschluss vom 20. Juni 2008 für örtlich unzuständig erklärt und das Verfahren an das Amtsgericht Neuruppin, in dessen Bezirk die Kindesmutter wohnhaft ist, abgegeben.
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