I. Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss geändert:
Der Antragstellerin wird der von ihr ausgewählte Rechtsanwalt S..., L..., beigeordnet.
II. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei (Nr. 1912 des KostVerz. zu § 3 Abs. 2 FamGKG); außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§
Die gemäß § 76 Abs. 2 FamFG statthafte sofortige Beschwerde, über die der Senat gemäß §
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