Berücksichtigung auf einem sicheren Arbeitsverhältnis beruhender Erwartung künftigen Arbeitseinkommens
BGH, Urteil vom 01.07.1987 - Aktenzeichen IVb ZR 97/85
DRsp Nr. 1994/4266
Berücksichtigung auf einem sicheren Arbeitsverhältnis beruhender Erwartung künftigen Arbeitseinkommens
Auch die auf einem sicheren Arbeitsverhältnis beruhende Erwartung künftigen Arbeitseinkommens kann weder als Vermögen im Sinne von § 1365 Abs. 1BGB angesehen werden noch sonst in den in dieser Vorschrift vorzunehmenden Wertevergleich einbezogen werden.