Die Beschwerde der weiteren Beteiligten gegen die im Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rahden vom 19. August 2010 angeordnete interne Teilung des bei der weiteren Beteiligten bestehenden Anrechts wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der weiteren Beteiligten auferlegt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird endgültig auf 5.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Teilungsvorgang im Rahmen des Versorgungsausgleichs, welchen das Amtsgericht im Scheidungsverbund durchgeführt hat.
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