I. Mit ihrer am 25.06.1996 eingegangenen Klage verlangt die Klägerin vom Beklagten für das von ihr betreute, gemeinsame Kind ..., geboren am 21.05.1995
1. ab Juli 1996 monatlich 249,-- DM (Mindestunterhalt 349,-- DM - 100,-- DM anteiliges Kindergeld) sowie
2. für die Zeit von Oktober 1995 bis Juni 1996 (9 x 249,-- DM =) 2.241,-- DM Unterhaltsrückstand.
Der Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen und geltend gemacht, daß er nicht leistungsfähig sei.
Er beziehe seit 06.10.1995 Krankengeld in Höhe von täglich 60,29 DM und habe auf Verbindlichkeiten folgende monatliche Zahlungen zu leisten:
Darlehen bei der B. V.-bank vom 27.07.1995
(Darlehensvertrag Bl. 26-27 d.A.) 493,-- DM Darlehen Sparkasse S. vom 20.03.1986
(Darlehensvertrag Bl. 23 d.A.), vereinbarte
Raten 350,-- DM 250,-- DM Darlehen Frau U. vom 25.02.1995 über
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