Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft einschließlich der Vorlage von Belegen
BGH, vom 22.09.1993 - Aktenzeichen XII ZR 57/93
DRsp Nr. 1997/494
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft einschließlich der Vorlage von Belegen
1. Der Wert der Beschwer richtet sich, wenn ein Ehegatte im Rahmen einer Unterhaltsstufenklage in der Auskunftsstufe zur Vorlage von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der letzten Steuererklärung und des letzten Steuerbescheides, von Belegen über Einkünfte aus Kapitalvermögen und über sonstige Einkünfte verurteilt worden ist, nach dem Interesse des Auskunftsschuldners, die Auskünfte nicht erteilen zu müssen. Bei der Festsetzung des Wertes der Beschwer ist der für die jeweilige Auskunftserteilung erforderliche Aufwand an Kosten und Zeit zu berücksichtigen, den die sorgfältige Auskunftserteilung verursacht.
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