1. Auf die Beschwerde der Großmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 27.11.2023,
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
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