1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 5. vom 25.04.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plön vom 19.04.2023 in Ziffer 2. seines Tenors geändert und unter Verwerfung der Anschlussbeschwerde der Beteiligten zu 3. vom 23.05.2023 wie folgt gefasst:
Die Kosten des Verfahrens werden den Beteiligten zu 1. und 2. je zur Hälfte auferlegt.
2. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren ist abzusehen. Die übrigen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beteiligten zu 1. und 2. je zur Hälfte auferlegt.
I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 5. richtet sich gegen die Kostenentscheidung in einer Abstammungssache.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|