OLG Köln, Beschluß vom 09.11.1994 - Aktenzeichen 16 Wx 4/95
DRsp Nr. 1995/6715
Bestellung und Abberufung eines Betreuers
Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.
Normenkette:
BGB § 1899 § 1908i ; FGG § 32 ;
Gründe:
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