Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der Gütergemeinschaft
BGH, vom 07.05.1986 - Aktenzeichen IVb ZR 42/85
DRsp Nr. 1992/3748
Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes nach Beendigung der Gütergemeinschaft
»a) Bei der Bewertung von Gegenständen, die ein Ehegatte nach der Beendigung der Gütergemeinschaft gemäß § 1477 Abs. 2BGB übernimmt oder deren Wert er gemäß § 1478BGB erstattet verlangt, ist § 1376 Abs. 4BGB nicht entsprechend anwendbar. b) Zur Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes in diesem Rahmen.«
Normenkette:
BGB § 1477 Abs.2, § 1478 ;
Tatbestand:
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