Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
BGH, Beschluß vom 04.08.2004 - Aktenzeichen XII ZB 16/04
DRsp Nr. 2004/13372
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
Nach der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum 1. Januar 2002 sind deren Versorgungsanrechte im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen.
Normenkette:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, 4 ;
Gründe:
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