Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Betzdorf vom 18. Februar 2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragstellerin wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe unter gleichzeitiger Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt. Die Ratenzahlungen betragen monatlich 45 EUR und sind jeweils am 15. eines jeden Monats, erstmals am 15. November 2008, zu entrichten.
Der Antragstellerin wird Rechtsanwalt B..., zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts Betzdorf zugelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die nach §
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