Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und dem Antragsgegner ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A, Stadt1, bewilligt.
Gerichtskosten fallen im Beschwerdeverfahren nicht an. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsgegner begehrt Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag, seine Zustimmung zu einer Reise nach Land1 zu ersetzen.
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