Der Antragsteller hat bei dem Amtsgericht die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gemäß §
Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgericht zwar Prozesskostenhilfe bewilligt, jedoch die Beiordnung eines Rechtsanwaltes abgelehnt.
Mit seiner hiergegen gerichteten Beschwerde verfolgt der Antragsteller sein Ziel der Beiordnung seiner Bevollmächtigten weiter.
Die gem. §
Das Vermittlungsverfahren ist ein eigenständiges Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bei dem grundsätzlich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gem. §§
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