BFH - Urteil vom 30.08.1994 (IX R 2/91) - DRsp Nr. 1996/20036
BFH, Urteil vom 30.08.1994 - Aktenzeichen IX R 2/91
DRsp Nr. 1996/20036
»1. Zahlungen des Erben zur Abwendung des Anspruchs eines Vermächtnisnehmers führen nicht zu Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Nachlasses.2. Der Kapitalwert laufender Zahlungen zur Ablösung des Wohnungsrechts eines Vermächtnisnehmers stelle - nachträgliche - Anschaffungskosten des belasteten Grundstücks dar.3. Der Ertragsanteil einer zur Ablösung des Wohnungsrechts an einem Mietwohngrundstück übernommenen Leibrente ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.«