BGH - Beschluß vom 24.03.1982 (IVb 530/80) - DRsp Nr. 1994/4893
BGH, Beschluß vom 24.03.1982 - Aktenzeichen IVb 530/80
DRsp Nr. 1994/4893
Der Abschluß einer Vereinbarung gem. § 1587o BGB ist auch dann noch möglich, wenn sich der VA im Beschwerdeverfahren (beim OLG) oder auch im Rechtsmittelzug beim BGH befindet.
Normenkette:
BGB § 1587o;
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